Allgemeine Bedingungen von Joosten Kunststoffen B.V., nachstehend genannt: "Joosten Kunststoffen", mit Sitz in Gendt, eingetragen unter Nummer 10042372 bei der Industrie- und Handelkammer in Arnhem Oktober 2006.
Allgemeine Bedingungen von Joosten Kunststoffen B.V., nachstehend genannt: "Joosten Kunststoffen", mit Sitz in Delft, eingetragen unter Nummer 27242277 bei der Industrie- und Handelkammer in Arnhem Oktober 2006.
Allgemeine Bedingungen von Joosten Kunststoffen B.V., nachstehend genannt: "Joosten Kunststoffen", mit Sitz in Beverwijk, eingetragen unter Nummer 34160047 bei der Industrie- und Handelkammer in Arnhem Oktober 2006.
- Für Irrtümer oder falsche Angaben in unseren Katalogen, Brochuren, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen übernimmt Joosten Kunststoffen keinerlei Haftung. Wir sind nicht zu einer Lieferung gegen einen eventuell falsch abgedruckten Preis verpflichtet.
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge, die mit uns abgeschlossen wurden, abweichende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von uns akzeptiert wurden. Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen, schriftlich und ausdrücklich vereinbart, sind Einkaufsbedingungen von Abnehmern nur dann gültig, wenn diese nicht im Widerspruch mit vorliegenden Lieferungsbestimmungen sind, im Zweifelsfall prävalieren unsere Bestimmungen.
Angebote
- Alle unsere Angebote sind unverbindlich; Akzeptanz des Angebotes ist für uns nur dann verbindlich, wenn dieses schriftlich von uns bestätigt wurde, oder ab dem Zeitpunkt, da wir mit der Ausführung der Arbeit angefangen haben. Das Vorhergehende gilt auch für die Angebote, Zusagen oder Termine, die von bei uns angestellten Vertretern oder anderen Angestellten gemacht wurden.
Maße, Gewichte, Abbildungen und technische Daten
- Die in unseren Angeboten, Katalogen, Brochuren, Preislisten und anderem Material aufgeführten Maße, Gewichte, Abbildungen und technische Daten, als auch die darin wiedergegebenen Abbildungen sind nur annähernd gültig und unverbindlich, außer wenn wir eine schriftliche Garantie gegeben haben.
- Die Urheberrechte für die von uns zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Schema's und Entwürfe als auch für unsere Veröffentlichungen im Allgemeinen, sind ausschließlich unser Eigentum; ohne Zustimmung dürfen diese Publikationen oder deren Inhalt in keiner Weise, weder teilweise noch als Ganzes, Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Preise
- Die von uns aufgeführten Preise sind immer unverbindlich, und basieren sich auf die zur Zeit des Geschäftsabschlusses gültigen Fabrikspreise, ausländischen Wechselkurse, Einfuhrzölle und ähnliche Steuern, Versicherungstarive, Frachten, Steuern, Marge-Regelungen und ähnliche Faktoren.
- Falls vor der Lieferung in einem oder mehreren der genannten Faktoren Änderungen auftreten, behalten wir uns das Recht vor, die genannten Preise dementsprechend zu erhöhen.
- Unsere Preise werden pro Stück und exclusive Mehrwertsteuer notiert, außer wenn anders vermeldet. Preisnachlässe gelten nur für Aufträge bis zu einem Bruttowert (exclusive Mehrwertsteuer), der höher ist als ein näher von uns festzustellender Betrag.
Lieferung
- Alle unsere Lieferungen innerhalb der Niederlande werden unter der Kondition "frei Haus" ausgeführt. Für Aufträge mit einem Rechnungsbetrag (exclusive Mehrwertsteuer) kleiner als ein von uns näher festzustellender Betrag, behalten wir uns das Recht vor, die Frachtkosten in Rechnung zu stellen und veranschlagen wir einen Kostenzuschlag nach dem zur Zeit der Lieferung bei uns gültigen Tarif.
- Wir tragen das Transportrisiko für die von uns gelieferten Waren, dieses Risiko geht auf den Abnehmer über bei Lieferung oder Anbieten der Lieferung. Wenn Waren auf der Ablieferadresse nicht entgegengenommen werden, trägt der Abnehmer dennoch das Risiko. Wir behalten uns das Recht vor, die Waren auf Rechnung des Abnehmers gegen die von uns zu bestimmenden Risiko's abzudecken.
Lieferfristen
- Das von uns angegebenen geplante Lieferdatum ist unverbindlich und nur annähernd gültig, außer wenn eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich und schriftlich von uns garantiert wurde. Überschreitung einer bestimmten Lieferfrist, ungeachtet der Ursachen, verpflichtet uns gegenüber unserem Abnehmer auf keinerlei Weise zu irgendeinem Schadensersatz für durch ihn oder eventuell Dritte gelittenen Schaden; noch gibt es dem Abnehmer das Recht, den Vertrag zu entbinden oder das Recht auf Aufschub jeglicher Verpflichtung, gemäss dem beteiligten oder einem anderen mit ihm geschlossenen Vertrag.
- Wir behalten uns das Recht vor, einen Auftrag vollständig, oder teilweise nach aufeinanderfolgender Verfügbarkeit der Waren auszuliefern. In dem Fall haben wir dennoch das Recht, um pro Rechnung, die sich auf eine Teillieferung bezieht, Zahlung zu verlangen. Unbeschadet des Vorstehenden gilt für Geschäfte auf Abruf, dass die gekauften Waren soviel wie möglich in gleichen Mengen und Fristen über die festgestellte Lieferzeit verteilt werden; geschiet die nicht, so ist der Abnehmer ohne weitere Mahnungen oder Inverzugsetzung unsererseits in Verzug, und haben wir das Recht, den Vertrag zu annulieren.
Annulierung
- Im Fall höherer Gewalt und anderen Umständen von der Art, dass Einhaltung des Geschäftes berechtigterweise nicht von uns verlangt werden kann - darunter einbegriffen der Fall, dass wir durch unsere eigenen Lieferanten, egal aus welchem Grund, nicht zur Lieferung befähigt werden - wird die Lieferungspflicht ausgesetzt und wird die Lieferfrist mit der gleichen Zeitspanne verlängert, wie die Umstände andauern. Sollte die Verlängerung der Lieferfrist mehr als drei Monate betragen, haben wir das Recht, den noch nicht ausführten Teil des Geschäftes ohne jegliche Verpflichtung auf Schadenersatz ganz oder teilweise zu annulieren.
- Im Fall einer Teil-Ausführung schuldet der Abnehmer einen entsprechenden Teil des Gesamtpreises. Wenn der Abnehmer seine Verpflichtungen unerwarteterweise nicht erfüllt - Zahlungsverzug einbegriffen - haben wir immer das Recht, das Geschäft ohne eine Mahnung oder Inverzugsetzung zu entbinden, unbeschadet unseres Schadenersatzanspruches. Ebenso haben wir das Recht, auch alle anderen laufenden Geschäfte mit dem beteiligten Abnehmer, soweit sie noch nicht ausgeführt wurden, unter den selben Bedingungen zu annulieren; jede Annulierung hat immer die sofortige Zahlungsfälligkkeit aller uns schuldiger Beträge zur Folge.
Zahlung
- Die Zahlung der Rechnungsbeträge muss immer ohne Abzüge oder Verrechnung von Schulden innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, entweder bei unserer Geschäftsstelle oder auf unser Giro- oder Bankkonto. Ebenso sind wir dazu befügt, Postwechsel zu disponieren. Zahlungen anderer Art, im Besonderen Zahlung zu Händen unserer Mitarbeiter, sind nur gültig nach unserer schriftlichen Bestätigung.
- Bei Zahlungsverzug von Teilen der Rechnung oder der gesamten Rechnung schuldet der Abnehmer die gesetzlich zugelassenen Verzugszinsen plus zwei Prozent. Auch haben wir dann das Recht, die Auslieferung von Waren, die zu den beteiligten oder anderen Geschäften gehören, auszusetzen.
- Wenn wir bei Zahlungsverzug unsere Einforderung(en) zu Händen Dritter geben, setzen wir den Abnehmer hiervon schriftlich in Kenntnis. In der Regel werden wir ihm eine zweite, durch uns zu bestimmende, kurze Zahlungsfrist stellen, in der der Abnehmer nachträglich seinen Verpflichtungen nachkommen muss, außer wenn unverzügliche Einforderungsmaßregeln notwendig geachtet werden. Falls wir uns zu Einforderungsmaßregeln entschließen, werden die daran verbundenen Kosten vollständig und in ganzer Höhe dem Abnehmer in Rechnung gestellt. Wir können uns dazu entschließen, dem Abnehmer die wirklichen Kosten, so wie sie uns in Rechnung gestellt werden, oder einen Betrag von zehn Prozent des uns schuldigen Betrages (Hauptsumme und Kreditbeschränkungzuschläge wie Verzugszinsen) in Rechnung zu stellen.
- Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit Sicherheit für rechtzeitige Bezahlung zu verlangen, sowohl für schon ausgeführte als auch noch ausstehende Lieferungen. Diese Sicherheit kann eine Vorauszahlung oder eine Bankgarantie sein.
Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben ausschließlich unser Eigentum, bis alle Forderungen auf den Abnehmer vollständig und in ganzer Höhe bezahlt wurden.
- Solange das Eigentum der Waren noch nicht auf den Käufer übergegeangen ist, darf dieser diese Waren nicht verpfänden oder auf andere Art und Weise unter welchem Titel auch immer Dritten übergeben oder zur Verfügung stellen, außer innerhalb seiner normalen Betriebsführung.
- Der Käufer hat die Pflicht, die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt abgeliefert wurden, mit der erforderlichen Sorgfalt als erkennbares Eigentum von Joosten Kunststoffen bv zu lagern. Wenn der Käufer in Zahlungsverzug oder zahlungsunfähig ist, haben wir das Recht, die Waren zurück zu nehmen, die unter Eigentumsvorbehalt abgeliefert wurden und noch beim Käufer anwesend sind.
Garantie und Haftung
- Für unsere Waren gewähren wir die Garantie, die unsere Lieferanten uns gewähren, und zwar unter denselben Bedingungen.
- Weitere Garantien gelten nur, wenn wir diese in einer schriftliche Erklärung gegewährt haben, mit einem Maximum von ? 25.000,00 pro Fall inclusive Folgeschäden. Bruchschäden fallen niemals unter die Garantie.
- Die Haftung von Joosten Kunststoffen bv beinhaltet nur die Verpflichtung, das gelieferte fehlerhafte Produkt zu ersetzen. Wir haften nicht für Schadenersatz, einschließlich Transportkosten und Folgeschäden. Der Abhemer muss uns vor jeglicher Forderung Dritter, die diesen Schaden angeht, schützen.
Reklamationen
- Reklamationen müssen vom Abnehmer innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich bei uns eingereicht werden, begleitet vom betreffenden Lieferschein. Mündliche Reklamationen und Reklamationen, die nach dem Verstreichen der genannten Frist eingereicht wurden, werden nicht akzeptiert.
- Reklamationen von Waren, die in unserem Lager abgeholt werden, werden nur bei Ablieferung entgegengenommen.
- Die Einreichung von Reklamationen entbindet den Abnehmer nicht von seiner Zahlungspflicht.
Gerichtsstand
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen Abnehmern und Joosten Kunststoffen bv, erheben wir wahlweise Klage beim Gericht in Arnhem oder dem Gericht, das für den Hauptsitz des Abnehmers zuständig ist. Für alle zwischen Joosten Kunststoffen bv und der Gegenpartei geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Niederlande.
Vermietung
- Für Warenvermietungs-Verträge von Joosten Kunststoffen bv gelten die obenstehenden Bedingungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen.
- Gemietete Waren müssen bei unserem Lager abgeholt werden. Auf Wunsch werden gemietete Waren an den Mieter verschickt. Die Transportkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Mieter haftet für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der gemieteten Waren.
- Joosten Kunststoffen bv hat das Recht, eine Kaution für die gemieteten Waren zu verlangen. Diese Kaution wird dem Mieter nach der Rückgabe der unbeschädigten, gereinigten Ware zurückerstattet. Wir haben das Recht, einen Schadenersatz mit der Kaution zu verrechnen.
Preisliste (NL)






